Information zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG): Jeder Hersteller oder Vertreiber, der in Deutschland Elektrogeräte in Umlauf bringt, wird vom ElektroG in die Pflicht genommen sich und seine Geräte bei der Stiftung ear zu registrieren.
Unter anderem besteht die Pflicht, monatlich die in Verkehr gebrachten Elektrogerätemengen und jährlich die zurück genommene Elektroaltgerätemenge an die Stiftung ear zu melden.
Nur eine zertifizierte Erstbehandlungsanlage darf die Behandlung der Elektroaltgeräte durchführen und die notwendige Meldung über Rücknahmemengen für die Hersteller und Vertreiber erstellen.
Weiterführend können Sie sich zu diesem Thema auf www.stiftung-ear.de informieren.
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